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  • Verkehrs­recht

Unsere Expertise

Unsere spezialisierte Verkehrsrechtsabteilung setzt effizient und kompetent Schadenersatzansprüche, Schmerzensgeld und Nutzungsausfall gegen Haftpflichtversicherungen und Unfallgegner durch – außergerichtlich und gerichtlich!

Versicherungen regulieren Schäden in der Regel nicht so problemlos, wie sie es in der Werbung suggerieren. Vielmehr prüfen sie, wie sie als Versicherungsunternehmen wirtschaftlich günstig „aus der Nummer rauskommen“. Viele Geschädigte wissen in der Regel nicht, welche Ansprüche ihnen zustehen und wie diese effizient durchgesetzt werden. Unsere Verkehrsrechtsabteilung kennt alle Tricks und Kniffe sowie die einschlägigen Gesetze und die entsprechende Rechtsprechung.

Interessant: Der Haftpflichtversicherer des Schädigers hat alle mit der Regulierung zusammenhängenden Kosten zu tragen. Zu diesen Kosten gehören beispielsweise das Anwaltshonorar sowie Sachverständigen- und Gerichtskosten. Das heißt, bei einem von Ihnen unverschuldeten Unfall ist unsere Leistung von der gegnerischen Haftpflichtversicherung zu bezahlen. Andernfalls kann eine Verkehrsrechtsschutzversicherung für die entstehenden Kosten aufkommen, sofern eine solche besteht.

Nicht nur die Regulierung von Schadenersatzansprüchen, auch alle vertraglichen Ansprüche, die mit dem Thema „Fahrzeug“ im Zusammenhang stehen, erfrischen unsere tägliche Arbeit. Sowohl die Anschaffung von Fahrzeugen, unabhängig ob durch Leasing, Finanzierung oder Kauf, als auch der Verkauf können ebenso zu rechtlichen Problemen führen wie der Werkstattbesuch. Wir unterstützen Sie vollumfänglich, prüfen Ihre rechtliche Ausganslage und setzen uns mit den Vertragspartnern auseinander, um Ihre Rechte zu wahren.

Schwerpunkte

  • Unfallregulierung nach Verkehrsunfällen
  • Straf- und Ordnungswidrigkeiten im Verkehr
  • Fahrerlaubnisrecht, Fahrverbot
  • Fahrzeugkauf und -leasing
  • Reparaturmängel