Das Medizinrecht erfordert eine spezialisierte und sensible Herangehensweise, die wir unseren MandantInnen aus dem Bereich des Gesundheitswesens zur Verfügung stellen. Unsere umfassende Beratung reicht von berufsrechtlichen Fragen der Angehörigen der Heilberufe bis hin zu Patientenrechten. Wir unterstützen bei Haftungsansprüchen und Vertragsgestaltungen im Gesundheitswesen und sorgen für Rechtssicherheit in diesem dynamischen Bereich.