Das Erbrecht ist ein sensibles und komplexes Rechtsgebiet, das besondere Sorgfalt und Fachwissen erfordert. Wir beraten und vertreten MandantInnen in allen erbrechtlichen Angelegenheiten, von der Testamentsgestaltung bis zur Erbauseinandersetzung einschließlich der damit zusammenhängenden Bereiche des Steuer- und Gesellschaftsrechts. Unser Ziel ist es, individuelle Wünsche von Erblassern rechtssicher umzusetzen und Erben bei Erbstreitigkeiten lösungsorientiert zu beraten und zu unterstützen.
Wir vertreten Sie außergerichtlich und gerichtlich bei der Geltendmachung Ihres Erbanteils oder des Pflichtteils. Im Rahmen einer vertraglichen Nachfolgeplanung entwerfen wir mit Ihnen Erbverträge und bereiten Ihre Unternehmensnachfolge vor.
Darüber hinaus beraten wir Sie auch zum Thema Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung.
Schwerpunkte
Testamentsgestaltung und -überprüfung
Beratung bei Erbschafts- und Schenkungssteuerfragen