Im Bereich des Hochschulrechts vertreten wir MandantInnen im Rahmen von Studienplatzklagen und gegen eine Exmatrikulation.
Wir beraten und unterstützen MandantInnen bei der Anfechtung berufszulassender Prüfungsentscheidungen (Abschlussprüfungen, Abiturprüfungen, Studienprüfungen).