Auf dem Gebiet des Arbeitsrechts beraten und vertreten wir ArbeitnehmerInnen und ArbeitgeberInnen umfassend in allen Fragen des Individualarbeitsrechts und des kollektiven Arbeitsrechts. Spezialisierte AnwältInnen unserer Kanzlei gewährleisten interdisziplinäre Schnittstellen zum Handels- und Gesellschaftsrecht, Strafrecht und Verwaltungsrecht und damit eine umfassende und erfolgreiche Vertretung Ihrer Interessen unter Berücksichtigung des Gesamtzusammenhangs in rechtlicher, wirtschaftlicher und strategischer Hinsicht.
Darüber hinaus vertreten wir BeamtInnen und Angstellte im Öffentlichen Dienst bei Versetzungen und Abordnungen sowie im Rahmen des Disziplinar- und Statusrechts.
Schwerpunkte
Kündigung und Kündigungsschutzverfahren, Aufhebungsverträge
Gestaltung von Arbeitsverträgen
arbeitsrechtliche Beratung bei Unternehmensgründungen und Unternehmensumwandlungen