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Unsere Expertise

Mit der Insolvenz eines Geschäftspartners oder Arbeitgebers sowie der eigenen Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung gehen viele rechtliche Besonderheiten und Risiken einher. Wir bieten umfassende Beratung hinsichtlich der Gläubiger- und Schuldnerrechte sowie deren Pflichten bei der Einleitung und Durchführung eines Insolvenzverfahrens. Dabei vertreten wir stets die Interessen unserer Mandanten, auch gegenüber einem Insolvenzverwalter.

Schwerpunkte

  • Insolvenzantragstellungspflichten
  • Einleitung Insolvenzverfahren
  • Geltendmachung von Gläubigerforderungen und -rechten
  • Insolvenzanfechtung
  • Haftungsrisiken
  • Insolvenzverwalterhaftung
  • Restschuldbefreiung
  • Insolvenzstraftaten